Zertifizierter Ent­sor­gungs­fach­be­trieb

Entsorgung für Kfz-Betriebe — rechtssicher, einfach, aus einer Hand.

Kfz-Be­trie­be und frei­e Werk­stät­ten er­zeu­gen täg­lich über­wa­chungs­be­dürf­ti­ge Ab­fäl­le. Das klingt bü­ro­kra­tisch — und ist es auch. Öl­fil­ter, Brems­flüs­sig­keit, Kühl­mit­tel und Alt­öl sind ge­fähr­li­che Ab­fäl­le im Sin­ne des Kreis­lauf­wirt­schafts­ge­set­zes. Wer sie falsch ent­sorgt oder Nach­wei­se nicht führt, ris­kiert emp­find­li­che Buß­gel­der.

Die KRS nimmt Ih­nen ge­nau das ab. Als zer­ti­fi­zier­ter Ent­sor­gungs­fach­be­trieb sor­gen wir da­für, dass Ih­re Ab­fäl­le kor­rekt ab­ge­holt, do­ku­men­tiert und ent­sorgt wer­den — lü­cken­los nach­weis­bar, falls die Be­hör­de fragt.

Leistungen

Was wir für Kfz-Betriebe übernehmen

Flüssige Abfälle und Betriebsstoffe

  • Altöl und ölhaltige Betriebsmittel
  • Bremsflüssigkeit
  • Kühl- und Frostschutzmittel

Feste Werkstattabfälle

  • Ölfilter und ölverschmutzte Betriebsmittel
  • Bleiakkus / Starterbatterien
  • Reifen, Autoglas, Stoßfänger
  • Lack- und Farbabfälle, Lösemittel, Chemikalien

Dokumentation und Nachweise

  • Übernahmescheine für alle überwachungsbedürftigen Abfälle
  • Abfallbilanzen auf Wunsch
  • Behördenkonforme Nachweisführung

Behältersysteme

  • Sammelbehälter in verschiedenen Größen — passend zu Platzbedarf und Abfallmenge
  • Koordinierter Abruf: mehrere Abfallarten in einer Abholung

Clever Sparen

Warum KRS statt Direktauftrag?

Als Bün­de­lungs­part­ner für vie­le Be­trie­be in Schles­wig-Hol­stein ver­han­deln wir bes­se­re Kon­di­tio­nen, als je­de ein­zel­ne Werk­statt sie be­kä­me. Die­sen Vor­teil ge­ben wir wei­ter, das be­deu­tet: Sie zah­len we­ni­ger — und ha­ben trotz­dem ei­nen zer­ti­fi­zier­ten Ent­sor­ger mit lü­cken­lo­ser Do­ku­men­ta­ti­on. Und Sie ha­ben nur ei­nen ein­zi­gen An­sprech­part­ner – egal ob Alt­öl, Rei­fen oder Son­der­ab­fall. Ein An­ruf. Ei­ne Lö­sung.

FAQ

Welche Abfälle muss ich als Kfz-Betrieb nachweispflichtig entsorgen?
Alle überwachungsbedürftigen (gefährlichen) Abfälle — erkennbar am Sternchen im Abfallschlüsselverzeichnis. Dazu zählen u.a. Altöl, Bremsflüssigkeit, Kühlmittel, Ölfilter und Bleiakkus. Für diese Abfälle ist ein Übernahmeschein vom zertifizierten Entsorger gesetzlich vorgeschrieben.
Was passiert, wenn ich keine Nachweise habe?
Die Abfallbehörden der Kreise und Städte führen regelmäßig Prüfungen durch. Wer keine lückenlosen Übernahmescheine vorweisen kann, riskiert Bußgelder. KRS stellt sicher, dass Ihre Dokumentation vollständig ist.
Können verschiedene Abfälle in einer Abholung mitgenommen werden?
Ja. Unsere Entsorgungspartner setzen Spezialfahrzeuge ein, die mehrere Abfallarten gleichzeitig aufnehmen können — das spart Termine, Aufwand und Kosten.
Für welche Betriebe ist KRS geeignet?
Wir arbeiten vor allem mit freien, markenungebundenen Werkstätten, Tankstellen und Waschstraßen zusammen — also Betrieben, die keine eigenen Abfallbeauftragten haben und eine verlässliche externe Lösung suchen.

Kontakt

Was genau kostet mich das?

Unsicher, was für Ihren Betrieb gilt? Sprechen Sie uns an — wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich.