Zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb
Entsorgung für Kfz-Betriebe — rechtssicher, einfach, aus einer Hand.
Kfz-Betriebe und freie Werkstätten erzeugen täglich überwachungsbedürftige Abfälle. Das klingt bürokratisch — und ist es auch. Ölfilter, Bremsflüssigkeit, Kühlmittel und Altöl sind gefährliche Abfälle im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Wer sie falsch entsorgt oder Nachweise nicht führt, riskiert empfindliche Bußgelder.
Die KRS nimmt Ihnen genau das ab. Als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb sorgen wir dafür, dass Ihre Abfälle korrekt abgeholt, dokumentiert und entsorgt werden — lückenlos nachweisbar, falls die Behörde fragt.
Leistungen
Was wir für Kfz-Betriebe übernehmen
Flüssige Abfälle und Betriebsstoffe
- Altöl und ölhaltige Betriebsmittel
- Bremsflüssigkeit
- Kühl- und Frostschutzmittel
Feste Werkstattabfälle
- Ölfilter und ölverschmutzte Betriebsmittel
- Bleiakkus / Starterbatterien
- Reifen, Autoglas, Stoßfänger
- Lack- und Farbabfälle, Lösemittel, Chemikalien
Dokumentation und Nachweise
- Übernahmescheine für alle überwachungsbedürftigen Abfälle
- Abfallbilanzen auf Wunsch
- Behördenkonforme Nachweisführung
Behältersysteme
- Sammelbehälter in verschiedenen Größen — passend zu Platzbedarf und Abfallmenge
- Koordinierter Abruf: mehrere Abfallarten in einer Abholung
Clever Sparen
Warum KRS statt Direktauftrag?
Als Bündelungspartner für viele Betriebe in Schleswig-Holstein verhandeln wir bessere Konditionen, als jede einzelne Werkstatt sie bekäme. Diesen Vorteil geben wir weiter, das bedeutet: Sie zahlen weniger — und haben trotzdem einen zertifizierten Entsorger mit lückenloser Dokumentation. Und Sie haben nur einen einzigen Ansprechpartner – egal ob Altöl, Reifen oder Sonderabfall. Ein Anruf. Eine Lösung.
FAQ
Welche Abfälle muss ich als Kfz-Betrieb nachweispflichtig entsorgen?
Alle überwachungsbedürftigen (gefährlichen) Abfälle — erkennbar am Sternchen im Abfallschlüsselverzeichnis. Dazu zählen u.a. Altöl, Bremsflüssigkeit, Kühlmittel, Ölfilter und Bleiakkus. Für diese Abfälle ist ein Übernahmeschein vom zertifizierten Entsorger gesetzlich vorgeschrieben.
Was passiert, wenn ich keine Nachweise habe?
Die Abfallbehörden der Kreise und Städte führen regelmäßig Prüfungen durch. Wer keine lückenlosen Übernahmescheine vorweisen kann, riskiert Bußgelder. KRS stellt sicher, dass Ihre Dokumentation vollständig ist.
Können verschiedene Abfälle in einer Abholung mitgenommen werden?
Ja. Unsere Entsorgungspartner setzen Spezialfahrzeuge ein, die mehrere Abfallarten gleichzeitig aufnehmen können — das spart Termine, Aufwand und Kosten.
Für welche Betriebe ist KRS geeignet?
Wir arbeiten vor allem mit freien, markenungebundenen Werkstätten, Tankstellen und Waschstraßen zusammen — also Betrieben, die keine eigenen Abfallbeauftragten haben und eine verlässliche externe Lösung suchen.